Berufsbezogenes Deutsch für Mediziner C1 – DeuFöV

Berufsbezogenes Deutsch für Mediziner C1 – DeuFöV

Wer kann teilnehmen?

Der Kurs richtet sich an zugewanderte Ärzt*innen, die in ihrer Heimat ein Medizinstudium abgeschlossen haben und zur Erlangung der Approbation die Fachsprachprüfung C1 vor der Ärztekammer ablegen müssen.

Aufbau und Ziele

Im Spezialmodul C1 “Akademische Heilberufe” erwerben Sie allgemein- und fachsprachlichen Kenntnisse auf dem Niveau C1. Sie werden auf den Berufsalltag in einer Klinik bzw. Praxis in Deutschland vorbereitet, indem wir Ihnen gezielt die Kenntnisse vermitteln, die Sie für die fachkundige Kommunikation mit Patienten, Angehörigen, dem Team und Kollegen an einem medizinischen Arbeitsplatz benötigen.

In diesen Kursen wird Ihr Verständnis für medizinrelevante Themen in Deutschland sowie die praktische Anwendung in allen damit verbundenen Kommunikationssituationen geschult. Ziel ist, dass Sie Ihre im Heimatland erworbenen Kenntnisse in die deutsche Sprache übertragen können, um erfolgreich in Ihrem Beruf weiterarbeiten zu können.

Weiterer Bestandteil des Kurses ist die intensive Vorbereitung auf die für Ihre Approbation notwendige Fachsprachenprüfung der Landesärztekammer

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über ein im Heimatland abgeschlossenes Studium der Humanmedizin
  • Sie können ein Zeugnis (keine Teilnahmebescheinigung) über allgemeinsprachliche oder fachspezifische Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 (idealerweise B2+) nach dem GER vorweisen
  • Sie streben die Aufnahme einer Tätigkeit als Ärzt*in an
  • Sie befinden sich im Anerkennungsverfahren Ihres Berufsabschlusses und beabsichtigen, eine Prüfung zum Nachweis berufsbezogener Sprachkenntnisse abzulegen
  • CBW-Eignungstest

Förderung

Diese Kurse werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales / vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert – nach § 13 DeuFöV im Rahmen der bundesweiten berufsbezogenen Deutschsprachfördernung nach § 45a DeuFöV.

  • Die Berechtigung erfolgt durch das zuständige Jobcenter oder die zuständige Agentur für Arbeit.
  • Die Teilnahme an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist für Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenfrei.
  • Ausnahme: Beschäftigte zahlen einen Eigenanteil in Höhe von zur Zeit 2,07 EUR je Unterrichtseinheit.

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