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Im Rahmen des Integrationsgesetzes wurde der Anwendungsbereich der sogenannten Ausbildungsduldung stark ausgeweitet.

Somit haben Drittstaatsangehörige unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Duldung für die gesamte Dauer einer qualifizierten Ausbildung (vgl. § 60c AufenthG) Dies ist ein Informationsveranstaltung für Migranten, die eine Karriere in Deutschland im Ausblick haben.

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