Ausbildung in Deutschland für neu Zugewanderte

Ausbildung in Deutschland für neu Zugewanderte

Im Rahmen des Integrationsgesetzes wurde der Anwendungsbereich der sogenannten Ausbildungsduldung stark ausgeweitet.

Somit haben Drittstaatsangehörige unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Duldung für die gesamte Dauer einer qualifizierten Ausbildung (vgl. § 60c AufenthG) Dies ist ein Informationsveranstaltung für Migranten, die eine Karriere in Deutschland im Ausblick haben.

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